Unabhängig davon, ob Sie selbst buchen oder wir für Sie; ausgehend von der Finanzbuchhaltung erstellen wir die gesetzlich vorgeschriebenen Gewinnermittlungen für Unternehmen aller Rechtsformen. Zudem kümmern uns auch um die Durchführung der Offenlegungsverpflichtungen.
Zu den von uns erbrachten Leitungen gehören:
- Einnahmenüberschussrechnungen nach § 4 Abs. 3 EStG
- Jahresabschlüsse nach HGB (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang)
- Steuerbilanzen, Sonderbilanzen, Ergänzungsbilanzen
- Eröffnungsbilanzen, Zwischenabschlüsse, Auseinandersetzungsbilanzen