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Gewinnermittlungen

Unabhängig davon, ob Sie selbst buchen oder wir für Sie; ausgehend von der Finanzbuchhaltung erstellen wir die gesetzlich vorgeschriebenen Gewinnermittlungen für Unternehmen aller Rechtsformen. Zudem kümmern uns auch um die Durchführung der Offenlegungsverpflichtungen.

Zu den von uns erbrachten Leitungen gehören:

  • Einnahmenüberschussrechnungen nach § 4 Abs. 3 EStG
  • Jahresabschlüsse nach HGB (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang)
  • Steuerbilanzen, Sonderbilanzen, Ergänzungsbilanzen
  • Eröffnungsbilanzen, Zwischenabschlüsse, Auseinandersetzungsbilanzen