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Steuerstreit

Soweit sich etwaige Konflikte nicht im Rahmen des Veranlagungsverfahrens beilegen lassen, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten auch in der Folge:

Außenprüfungen

Wir unterstützen Sie bei Verhandlungen mit den Finanzbehörden und im Rahmen von Außenprüfungen.

Einspruchs- und Finanzgerichtsverfahren

Wir führen Einspruchs- und Finanzgerichtsverfahren für Sie durch und prüfen Verständigungsmöglichkeiten auch im Rahmen von Selbstanzeigen und Steuerstrafverfahren.