Soweit sich etwaige Konflikte nicht im Rahmen des Veranlagungsverfahrens beilegen lassen, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten auch in der Folge:
Außenprüfungen
Wir unterstützen Sie bei Verhandlungen mit den Finanzbehörden und im Rahmen von Außenprüfungen.
Einspruchs- und Finanzgerichtsverfahren
Wir führen Einspruchs- und Finanzgerichtsverfahren für Sie durch und prüfen Verständigungsmöglichkeiten auch im Rahmen von Selbstanzeigen und Steuerstrafverfahren.